Der Gasthof
„Zum Teufelsee“ -„Zu den drei grauen Ziegenböcken“ –„Zu den Ziegenböcken“

 

Prolog

Das Studium und die Wiedergabe der alten Akten ist in heutiger Zeit sehr schwer nachzuvollziehen. Es wurde deshalb versucht, diese in unsere heutige Zeit „zu übersetzen“. Zudem gab es zur Gründung des Gasthofes noch keine einheitliche Rechtschreibung. Zahlreiche Begriffe sind heute nicht mehr gebräuchlich. Zudem wurde an den Fürstenhäusern anders gesprochen als im Volk.
 

1. An der Quelle der Wethau

 
Der Gasthof „Zum Teufelsee“ wurde 1713 erbaut, er beging 2013 das 300 jähriges Jubiläum. Gleichzeitig endete 2013 seien ursprüngliche Bestimmung als Gastwirtschaft. Sein ursprünglicher Name „Teufelsee“ oder „Zum Teufelsee“ besteht nicht mehr. Er heißt jetzt Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ und ist den Einheimischen bekannt unter „die Ziegenböcke“. Wenige Ältere sagen auch noch „bei Bocks Anna“. Auf die Namensgebung kommen wir noch zurück.
 
Skizze des neu erbauten Gasthofes "Teufelsee"


 

Aus Überlieferungen der Besitzer von 1945 bis 1955 Karl Schlegel bzw. dessen Tochter Hedwig Göbner geb. Schlegel und des Pächters Karli Schlegel (Sohn von Karl Schlegel) wissen wir von Funden in den dortigen Sümpfen. Sie waren heimatkundlich sehr interessiert und gaben an, dass vor Jahren einmal im Sumpf zwei alte Pfannenpistolen, Silber eingelegt und von vorzüglicher Arbeit, gefunden wurden. Später dann auch einmal ein paar Steigbügel von einem mittelalterlichen Pferdegeschirr. Sie sollen von schwedischen Reitern stammen.

Diese Funde weisen auf die Lage des Gasthofes hing. Er liegt an einer historischen Landstraße, die am Gasthof vorbei, vom Trotz nach Hermsdorf führt. Die Verkehrsbelastung in Tonnen je Tag betrug im Jahre 1939 von Hermsdorf nach dem Trotz 440 t. Heute, insbesondere nach dem Bau der Autobahn, hat diese Straße ihre ehemalige Bedeutung verloren.

In früheren Jahrhunderten hatte auf dieser Straße ein sehr reger Verkehr geherrscht, denn diese Straße war ein wichtiger Handelsweg zwischen dem Bischofssitz Naumburg und dem Bischofssitz Regensburg. Daher rührt auch der Name dieser Straße, welche in alten Urkunden als die „Regensburger Straße“ bezeichnet wird. Bei der Einmündung in den Ortsteil Hermsdorf heißt sie „Naumburgerstraße“ und im Volksmund früher „Bockstraße“. Sicherlich deshalb, weil sie zu den Ziegenböcken führte. Im Erbbuch des Amtes Eisenberg von 1662 wird der Lauf dieser Straße, soweit er den Amtsbezirk Eisenberg durchläuft, eingehend geschildert. Dort findet man auch die Bezeichnung „Oberländische Straße".

Die alten Fuhrleute, die jahraus, jahrein diese Straße mit ihren großen Planwagen befuhren, nannten sie auch noch „Salzstraße“‚ weil sie auf diesem Handelsweg das Salz transportierten, welches sie in Halle und Sulza geholt hatten. Die Straße war allen Fuhrleuten bekannt, haben sie doch den Lauf der Straße von Naumburg bis Hof sogar in einem alten Fuhrmannslied, welches in der Vergangenheit öfter im Gasthof „Zum Schwarzen Bär“ in Hermsdorf zu hören war, in vielen Versen besungen. Ein Vers über den Trotz und die Ziegenböcke lautet wie folgt:

„Der Trotz, der ist ein Staatswirtshaus,
auf den Böcken, da springen die Mäuse raus.“

Sehr drastisch besingen die Fuhrleute den Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“, wenn sie die Mäuse erwähnen, die dort herausgesprungen sein sollen.

 
Ansichtskarte
 

Dieser herrliche Fachwerkbau, wie er trotzig und stolz seine Giebelseite der Straße zukehrt, mit den sauberen Fenstern und seinem schönen Blumenschmuck. Das Foto unten rechts zeigt einen Blick in den großen Gastwirtsgarten mit seinen vielen sauber gedeckten Tischen, die den müden Wanderer zur Einkehr einluden. Dass dieser Einladung viele gefolgt waren, zeigt das Foto (unten links) aus dem Jahr 1934‚ wo im vorderen Hof zahlreiche Kraftwagen stehen, die hier zur Rast Halt ge­macht haben.

Für den Heimatkundler ist noch von Interesse, dass hinter dem Gasthof eine der zwei Quellen der Wethau entspringt. Die andere entspringt bei Hohendorf. Beide vereinen sich bei Petersberg und mündet bekanntlich etwa 300 Meter ober halb der Schönburg in die Saale. Die „Ziegenbock Wethau" ist weit wasserreicher, ihr Lauf bis zum Zusammenflus beider Bäche ist etwa doppelt so lang. Durch den Reichsautobahnbau 1935 / 1936 trat der Oberlauf der „Ziegenbock-Wethau“ aus seiner bisherigen Beschaulichkeit mitten in die breite Öffentlichkeit. Wenn man von Hainspitz aus den idyllischen Waldweg der Autobahn nordwärts wandert, dann trifft man sie als bescheidenes Wässerchen wieder und wieder in engster Fühlung mit der Autobahn. Und bei aller Größe und Gewaltigkeit muss diese Autostraße dieses kleine Wässerchen anerkennen und ihm zweimal Durchlass durch ihren mächtigen Unterbau gewähren. Einmal ist dies gleich oberhalb Hainspitz der Fall, das andere mal unmittelbar neben der Überbrückung der Autobahn, am Ausgang des Altrodaer Grundes.

Das ist der Platz, den sich vor über 300 Jahren der Zimmermeister Clostermann aussuchte, um hier einen Gasthof zu errichten.

 

2. Der Bau des Gasthofes

 

Der Gasthof wurde im Jahre 1713 von dem Zimmermeister Hans Clostermann aus Klosterlausnitz erbaut. Bereits im Jahre 1712 hatte Clostermann beim Amt in Bürgel wegen einer Baugenehmigung für den Gasthof an der Regensburger Landstraße, neben dem Teufelsee, vorgesprochen. Das Amt hatte dieses Gesuch an den Herzog Wilhelm Ernst in Weimar weiter gegeben. Dieser hatte am 27.10.1712 mit Schreiben an das Amt in Bürgel die Erlaubnis erteilt. Darin heißt es sinngemäß:

„Bei uns wurde beantragt, dass sich zu Bau eines neuen Wirtshauses, am sogenannten Teufelsee, sich ein wohl angesessener Zimmermann von Lausnitz namens Clostermann gemeldet habe. Er möchte auf eigene Kosten ein Wirtshaus erbauen, dann einen jährlichen Erbzins[1] in unser Amt Bürgel entrichten. Auch den Bierverkauf möchte er nirgends anderswoher, des gleichen Wein und Branntwein als aus unsern gesamten Fürstentum und als auch aus unserem Amte beziehen. Da beides trankversteuert ist, beantragt er eine Konzession. Begehren darauf hiermit, ihr wollet benannten Clostermann vorinformieren und mit ihm die Konditionen, und in Sonderheit, wie hoch der jährliche Erbzins, wie auch das terminliche Steuerquantum zu bringen ist. Sowohl was ihm an Bauholz dazu zur Hälfte ohne Bezahlung zur Verfügung gestellt wird. Das neue Wirtshaus wird von Anfange der Erbauung für 2 Jahre zins- und steuerfrei gelassen.“

Das Amt wurde weiter aufgefordert darüber zu berichten, hat dies aber unterlassen, weil Clostermann mit den Bedingungen, die ihm der Amtsverwalter Schlüssler genannt hatte, nicht in vollem Umfang einverstanden war. Er machte sich deshalb kurzerhand auf den Weg nach Weimar und sprach persönlich bei der fürstlichen Kammer vor. Über die Verhandlung fertigt die Kammer eine Niederschrift, welche den folgenden Wortlaut hat:

"Es erscheint vor fürstlicher Kammer Hans Clostermann, ein Zimmermann von Klosterlausnitz und zeigt an, dass der Herr Amtmann zu Bürgel B. Schlüssler ihm zwar das wegen Erbauung eines neuen Wirtshauses am Teufelsee ergangene fürstliche Reskript[2] eröffenete. Er aber mit ihm zu handeln vornehmlich darum Bedenken getragen, und vielmehr sich wieder an fürstliche Kammer hierher gewendet habe, weil:

1.     Zweijährige Freiheit zum Anbau zu wenig sei.
2.     Er das Bier im Amte alle Zeit zu nehmen sich nicht verbinden könnte, sondern wenn es daselbst tüchtig und als Kaufmannsgut gut zu haben sei,
      wollte er es wohl nehmen, außerdem aber sich dessen wo es sonst in hiesigem Fürstentum gut zu haben, und versteuert sei, einzukaufen.

3.     Könnte er sich zu Übernahme einiger Steuern auf solches Wirtshaus nicht verstehen, weil gar nichts von Länderei dabei wäre. Wenn ihm aber künftig
     einige Leeden[3] anzubauen angewiesen, und von ihm genutzt sein würden, so möchten solche mit Erbzinsen belegt werden.
     Das Wirtshaus samt den Gütern hingegen müsste beständig steuerfrei bleiben, wenn er jährlich einen Erb­zins ins fürstliche Amt abgeben wollte
     nach Ablauf der Freijahre.

4.     Zum Bau würde er 2 ½ Schock[4] Baumstämme[5], und zwar ½ Schock, zwei ein Schock anderthalb und ein Schock einstämmiger nötig haben,
     die er zur Hälfte bezahlen wolle.

5.     An jährlichem Erbzins hätte ihn der Amtmann zu Bürgel 50 Gulden auferlegt, worauf er, weil es zu viel sei, und nicht von bloßen Bierschanke und
      Herbergen zu erwerben wäre, kein Gebot tun können, bietet also jährlich auf die ihm geforderte 50 Gulden zu Erbzins 10 Gulden, später in 15 Gulden
      zu ändern und letztlich, dass ihm so gleich einige Leeden zu Wiesenwachs mit angewiesen, und 3 Jahre zinsfrei gelassen und das Gestrüpp auf der
      Baustatt zu Feuerholz ohne Entgelt gegeben werden möchte.“

Diese Niederschrift wurde am 14.11.1712 dem Amt Bürgel mit dem Hinweis zugesandt, dass „Unterlassung missfällig empfunden sei“. Die Niederschrift ist dann am Nachmittag noch vervollständigt worden, denn es heißt dann weiter:

"Vordem nachmittags. Sintemal[6] zu untertänigsten Vortrage die Gelegenheit entstanden wegen fürstlicher Kammer Sachen Clostermann fernere Handlung gepflogen auch folgendes abgeredet und beschlossen:

1.     Dass ihm auf das Wirtshaus dreijährige Zinsfreiheit, von dato an verstattet, auch die Baustatt ohne Entgelt gegeben, und
2.     Weil der Ort, wohin der Gasthof erbauet werden soll, Kammergut, mithin steuer- und einquartierungsfrei ist, auch hinfort beständig davon frei bleiben soll,
     der jährliche Erbzins von solchen Wirtshaus auf 15 Gulden gesetzt werden.

3.     Den Bierverlag der jedesmalige Besitzer dieses Gasthofes aus dem Amte Bürgel zu nehmen, oder, wenn und so oft ihm das Bier nicht anständig,
     auf jede Tonne, so er anderwärts jedoch aus hiesigen Fürstentum, da es trankversteuert ist, erkauft, einen Groschen Pfandgeld in gedachtes
     fürstliche Amt aufzulegen schuldig sein sollen; und

4.     Zwei und einhalb Schock-Baumstämme, wie solches vorher spezifiziert, zur Hälfte aus Gnaden verehret, und
5.     Was ihm zu Länderei oder Wiesenwachs zu roden angewiesen und erblich zugeschlagen würde, gleichfalls steuerfrei bleiben und dreijährige
     Zinsfreiheit haben. Hernach aber jährlich jeder Acker mit 10 Groschen 6 Pfennig aus fürstlichen Amte vererbzinst, auch

6.     Das Holzgestrüpp auf der Baustatt dem neuen Wirt vor anderen um billiger Zahl gelassen werden solle.

Jedoch soll vorher noch in das Amt Bürgel solche eventual[7]  Abhandlung versendet werden mit Befehl, ob jemand, so andere und der fürstlich gnädigsten Herrschaft nützlichere Konditionen zu finden sein möchte.“

Dies waren die Bedingungen für den Bau des neuen Wirtshauses am Teufelsee. Sie waren für Clostermann recht günstig und er hat auch dieselben wahrgenommen und dann im nächsten Frühjahr den Bau ausgeführt. Das Amt Bürgel war von der fürstlichen Kammer aufgefordert worden zu berichten, ob gegen diese Bedingungen Bedenken bestehen. Es ist aber anscheinend nichts erfolgt, wenigstens in dem vorliegenden Aktenstück findet sich kein Schreiben des fraglichen Inhalts. Es ist somit wohl einwandfrei erwiesen, dass der Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ nicht vor dem Jahre 1712 erbaut worden ist. Damit sind andere Feststellung widerlegt, worin es heißt: Seit dem 13. Jahrhundert gehörte das Gebäude zur Jägerei des Klosters Lausnitz.

Ein Gebäude hat an der Stelle, wo der Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ gebaut wurde, nicht gestanden. Sonst hätte man bei den Verhand­lungen im November 1712 vor der fürstlichen Kammer in Weimar sicherlich darauf Bezug genommen.

Auch der Heimatforscher Ernst Freisleben, welcher die Chronik des Dorfes Bobeck im Jahre 1911 geschrieben hat, nimmt zu der Erbauung des Gasthofes Stellung. Er schreibt auf Seite 20 dieser Chronik Folgendes:

"Früher gehörte der Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ zum Gemeinde- und Kirchenverband.[8] Zum ersten Mal wird der Gasthof erwähnt in Jahre 1712 jedoch ohne Namen. Die Akten sagen, dass damals ein neues Wirtshaus am „Teufelsee“ erbaut wurde, dessen Besitzer Hans Clostermann war."

Und nun zu der Behauptung, dass die heutigen Gebäude, des Gasthofes seit dem 13. Jahrhundort zur Jägerei des Klosters Lausnitz gehört haben sollen. Dr. Edmund Hase schildert in Band 8 Seite 11 bis 101 der Mitteilungen der Geschichts- und Altertumsforschenden Gesellschaft des Osterlandes die Gründung und das erste Jahrhundert des Klosters Lausnitz. Aus seinen Ausführungen ist nirgends ersichtlich, dass in der Nähe des Teufelsee oder der Roten Pfütze ein Jägereigebäude des Klosters bestanden hat.

Auch andere Autoren, die sehr eingehend und gründlich die gesamten Klosterbegebenheiten schildern, wie z. B. der Pfarrer Dietze (Petersberg), Pfarrer Back (Lohma) oder auch Lehrer Gräfe (Klosterlausnitz) haben mit keinem Wort dieses Jägereigebäude erwähnt,

Die Vermutung geht dahin, dass das Waldstück, auf dem der Gasthof errichtet wurde, ehemals zu einem Jagden[9] des Kloster Lausnitz gehörte, wohl aber kaum ein Gebäude dort gestanden hat. Auch ein Schankrecht kann vor 1712 wohl kaum dort bestanden haben, weil kein Gebäude dort gestanden hatte.

 

3. Grenzstreitigkeiten

 

Im Jahre 1713 entstanden ernstliche Schwierigkeiten hinsichtlich der Grenzen zwischen den Ämtern Bürgel und Eisenberg. Am 14.03.1713 berichtet der Forstmeister von Stutterheim in Klosterlausnitz an den Amtsverwalter Dr. Kaiser in Eisenberg, dass er auf einem Ritt gewahr geworden sei, dass auf fürstlich Weimarischer Seite ein neuer Gasthof gebaut werden soll, wie ihm die Zimmerleute dort berichteten, welche gerade den Bau eines Stalles angefangen hatten. Bauherr sei der Zimmermann Hans Clostermann aus Lausnitz. Weiter berichtet er dann, dass der Ort strittig sei zwischen den fürstlichen Herrschaften Gotha und Weimar wegen der Jagden, Grenzen und Gerichten.

Aufgrund dieser Meldung des Lausnitzer Forstmeisters berichte bereits am 15.03.1713 der Gutsverwalter an den Herzog Friedrich in Gotha und erklärt, dass die Weimarischen neue Grenzsteine gesetzt hätten und er dieselben schon zweimal habe „wegreißen“ lassen, da dieselben auf Eisenberg zuständigem Boden gestanden hätten. Als weiteren Grund führt er an, dass der Bau dieses Gasthofes dem Privileg anderer Gast­höfe schädlich sei. Er meint damit, wie wir später noch sehen werden, das Privileg des Gasthofes „Zum Schwarzen Bär“ in Hermsdorf.

Die Regierung in Altenburg, welcher der Bericht des Eisenberger Amtsverwalters übersandt wurde, wendet sich nun an den Herzog in Gotha und legte die beiden genannten Schreiben vom 14.03.1713 und 15.03.1713 ihrem Bericht bei. Dazu führt sie aus, dass wegen der Bobecker Flur schon seit Jahren Streitigkeiten beständen, die zwar durch Kommissionen in den Jahren 1682, 1674 und 1696 teilweise bereinigt seien, aber nicht endgültig. Der jetzt erbaute Gasthof läge auf Bobecker Flur und damit gehöre er zum Amt Eisenberg. Dieser Bericht datiert vom 02.03.1713.

 

Fast deckungsgleiche Skizzen beider Ämter zu den Grenzstreitigkeiten.
Fast deckungsgleiche Skizzen beider Ämter zu den Grenzstreitigkeiten.

Daneben wurde noch eine Skizze angefertigt, aus dem alle Laagsteine ersichtlich waren.
Daneben wurde noch eine Skizze angefertigt, aus der alle Laagsteine ersichtlich waren.


Die Regierungsverhandlungen gingen weiter. Am 11.04.1713 fordert Herzog Friedrich von Gotha auf Schloss Friedenstein seine Regierung in Altenburg auf, wegen dieser Angelegenheiten sich an den Herzog in Weimar zu wenden und auch wegen des Gesuchs des Schultheiß[15] zu Eisenberg Beyer.

Die Regierung in Altenburg entwirft nun ein Schreiben, welches von Herzog Friedrich von Gotha an den Herzog in Weimar am 15.04.1713 abgesandt wurde. Darin wurden die Grenzschwierigkeiten geschildert und auch das Gesuch Beyers erwähnt. Dabei wurde schließlich vorgeschlagen eine Kommission zu ernennen, welche die Angelegenheit an Ort und Stelle untersuchen soll. Inzwischen hatte aber das Amt Bürgel die Angelegenheit selbst untersucht und über die Grenzziehung eine besondere Karte entworfen.

Am 03.08.1696 erstritt der Gastwirt Johann Georg Beyer per Begnadigungsbrief von Herzog Christian aus Eisenberg, dass innerhalb einer Meile[10] keine weiteren Gasthöfe errichtet werden durften. Er war Wirt des Gasthofs „Zum Schwarzen Bär“ Hermsdorf. Am 03.04.1713 richtete er als Wirt des „Gasthofs und Erbkretzschmar[11] an den Herzog ein Gesuch, darin führt er aus, dass er erfahren habe, dass der Müller Caspar Büchner aus Weißenborn einen Gasthof bei der sogenannten „Roten Pfütze“ bauen wolle, welches kaum eine halbe Stunde von Hermsdorf entfernt sei und weiterhin, dass von Herzog Wilhelm Ernst zu Weimar dem Zimmermeister Clostermann aus Lausnitz erlaubt worden sei, einen Gasthof am Teufelsee zu bauen. Durch beide werde er in seinem Privileg geschädigt, welches er am 03.08.1696 erhalten habe, wonach binnen einer Meile von Hermsdorf keine Schenke oder Gasthof errichtet werden dürfe. Das Privileg war ihm von Herzog Christian zu Eisenberg erteilt worden. Herzog Christian war inzwischen verstorben. Beyer bittet, dass das Gesuch Büchners abgelehnt werde und wegen des Gasthofes am Teufelsee mit Weimar verhandelt werden möchte. Seinem Gesuch legt er eine von dem Amtsverwalter Freisleben beglaubigte Abschrift des Privilegs vom 03.08.1696 bei. Dort heißt, es unter anderen:

„Als haben wir in Ansehung, dass der jetztige Besitzer des Gasthofes Johann Georg Beyer, Schultheiß allhier zu Eisenberg bloß in Betracht unseres dabei waltenden Tranksteuer-Interesses und uns zu untertänigisten Ehren, auch aus gehorsamsten Respekt gegen uns, und damit wir des vielfältigen, unnachlässigen Anlau­fens der Gemeinde endlich überhoben werden möchten, diese Befugnis denen Brauberechtigten zu mehr besagten Hermsdorf eingestanden, und vor seinen durch die von unser gesamte Regierung zu Alten­burg noch letzthin in Annis 1668 und 1691 eingerichteten Ver­träge erlangten Recht in so weit gewichen ihm und seinen Nach­kommen, auch künftigen Besitzern des Gasthofs zu Hermsdorf, das vormals von unsern in Gott ruhenden Vorfahren erhaltene Privilegium, wie er solches bishero in Übung gehabt, und durch die darauf gegründeten Recesse[12] und des Amts Eisenberg unterschiedliche Verordnungen Mehrers erläutert worden, von neuen confirmiret auch hierüber in folgenden noch verbessert, dass über die bereits stehenden und von uns oder unseren Vorfahren gleichfalls privilegierten Gasthöfe binnen einer Meile von Hermsdorf in unseren Amte Eisenberg weiter kein neuer Gasthof aufgerichtet, in Sonderheit aber denen Gemeinden zu Lausnitz und Weißenborn nicht gestattet werden solle, Fracht oder Getreide- und dergleichen über Land reisende Fuhren, sondern allein diejenigen zu beherbergen, so Holz abholen oder sonst Bauens wegen alda sich aufhalten möchten.“

Bereits am 16.03.1713 hatte dar Amtsverwalter in Bürgel an den Herzog in Gotha wegen der Eisenberger Einsprüche berichtet, dass er, weil er seinerzeit die Genehmigung zum Bau des Gasthofes nicht erteilt habe, sondern sein Vorgänger, jetzt deshalb mit dem Jäger zu Waldeck und einigen „von der ganzen Laagung gute Kundschaft habenden“ alten Bauersleuten, nämlich Christoph Hartwig und Nicol Petzold, dem Amtsschultheißen zu Waldeck, selbst den Ort besichtigt habe. Er führt dann weiter an, dass die Gothaer Gründe wonach

1.     Der Teufelsee in Bobecker Flur liege und
2.     Dass der Neubau der Eisenberger Grenze zu nahe komme und schließlich
3.     Der Beyersche Gasthof zu Hermsdorf in seinem Privileg benachteiligt sei, sämtlich nicht zutreffen.[13] Dabei legt er noch eine Gegenüberstellung der Ansichten des Amtes Eisenberg und des Amtes Bürgel über die Verlaagung[14] der Grenzen bei, welche anhand der beiderseitigen Grenzbücher erstellt worden war.

Diese Zeichnung ist ein herrliches Dokument mittelalterlicher Zeichenkunst, sie zeigt die Straße nach Hermsdorf und weiter nach Serba, daneben den Weg nach Bobeck und die von dem Bürgeler Amtmann gefundenen Laagstellen. Der Laagstein-Nr.1 ist fein säuberlich eingezeichnet. Die anderen Laagsteine sind allerdings nicht gefunden worden. Es wird deshalb als Laagstein 2 ein Laagstummel und dann weiter eine Kiefer, ein ausgebrannter Stock, ein ausgefaulter Stock und 5.eine Laagkiefer bezeichnet.

Sehr schön ist die Grenzziehung auch aus dieser Karte vom Jahre 1885 ersichtlich, welche Leutnant a.D. Oskar Brunkow von dem Westkreis des ehemaligen Herzogtums Sachsen Altenburg im Auftrage des Herzoglich Sächsischen Ministeriums gezeichnet hatte.

In der Mitte der Karte ist das Wirtshaus eingezeichnet mit drei Türen und drei Fenstern sowie einer Esse. Von diesem Wirtshaus geht ein schmaler Weg ab zur Landstraße‚ wo ein großer Baum eingezeichnet ist mit dem Wirtshausschild.

Diese beiden Zeichnungen mit einer Niederschrift des Amtes Bürgel wurden am 13.06.1713 Herzog Wilhelm von Weimar an den Herzog in Gotha gesandt und erklärt, dass der Gasthof danach einwandfrei auf weimarischen Boden errichtet sei.

Betrachtet man die Zeichnungen und vergleicht sie mit den Landkarten aus jüngerer Zeit, so erkennt man, dass diese Grenzziehung zwischen den ehemaligen Kreisen Eisenberg und Stadtroda noch maßgebend waren. Nach der Wende und der Gebietsreform entfielen die Grenzen und das gesamte Gebiet gehört heute zum Saale-Holzland-Kreis.

Der Bau des Gasthofes war inzwischen weiter vorwärtsgeschritten. Am 14.05.1713 beschwerte sich der Amtmann von Eisenberg erneut bei dem Amt in Bürgel darüber, dass der Zimmermann Clostermann nicht nur einige Gebäude errichtet hatte, sondern jetzt auch Bier verschenke und auch Herberge halte. Außerdem halte er auch das Serbaische Vieh von der Trifft zurück, welche dort vorbei gehe und er habe sogar gedroht, dass er „solches totschießen wolle, wenn es weiter nach dort komme.“

Am 14.07.1713 berichtete der Amtsverwalter Kaiser von Eisenberg erneut an die Regierung, dass die Stube und der Stall nunmehr fertigge­stellt seien und Bier und Wein ausgeschenkt würden. Auch würde dort jetzt Ausspannungen gehalten und viel Volk käme nach dort sonntags zum Tanz. Er schlug vor, die Straße zu verlegen und den Eisenberger Untertanen zu verbieten dort einzukehren. Seinem reichlich weit gehendem Vorschlag, der gelinde gesagt als engstirnig zu bezeichnen war, wurde allerdings nicht entsprochen.

Die Grenzstreitigkeiten zwischen den beiden Herzögen und ihren Ämtern waren allerdings noch nicht zur Ruhe gekommen. Am 29.01.1714 schlug Herzog Wilhelm Ernst von Weimar vor, eine Kommission zu beauftragen, die sich aus Mitgliedern beider Ämter zusammensetzen soll, um die Grenzstreitigkeiten durch gemeinsame Besichtigung zu klären. Von Seitens Weimars sollten daran teilnehmen:

Ø  Oberjägermeister und Kammerrat von Höchhausen,
Ø  Hofkonsistorialrat und Forstrat Löscher sowie der
Ø  Amtmann von Bürgel.

Als Termin wurde der Monat Mai vorgeschlagen. Der Termin wird von Gotha angenommen und als Kommissionsmitglieder wurden

Ø  Hofrat von Meusebach,
Ø  Jägermeister von Stutterheim sowie
Ø  Amtmann Kaiser von Eisenberg bestimmt.

Die Kommission hatte gemeinsam die Besichtigung vorgenommen, aber zu einer Einigung kam es dabei nicht. Deshalb berichteten die Kommissionen getrennt an ihre Herzöge. Sie waren bei der Besichtigung von Laagstein 1 ausgegangen. Es waren dies der Laagstein ganz links oben auf der Skizze. Auch die Eisenberger Kommission hat nun eine solche Karte gefertigt und sie ihrem Bericht beigefügt. Sie ist ein getreues Abbild der von Bürgel gefertigten Karte.

Den zweiten Stein haben sie allerdings nicht einwandfrei feststellen können, wie ja schon früher der Amtmann von Bürgel erklärt hatte. Sie haben sich schließlich dahin geeinigt, dass der ausgefaulte Stock an der Straße maßgebend sein soll. Danach wäre der Gasthof auf Weimarischen Boden stehend anzusehen, nur der Zaun des Gastwirtes wäre zu weit auf Eisenberger Grund gebaut worden.

Der Wirt war mit dieser Entscheidung einverstanden und hat den Zaun sofort zurückgesetzt, damit er nun ausschließlich auf Weimarischen Boden stand. Weiter wurde beanstandet, dass das Wirtsschild an dem Baum in das Gelände von Eisenberg hineinragt. Auch diese Entscheidung erkannte der Wirt an und nahm das Wirtsschild etwas zurück, damit Eisenberger Boden nicht verletzt wurde.

Wegen der anderen Laagsteine gerieten die Kommissionsmitglieder allerdings in die Haare, weil nunmehr Behauptung gegen Behauptung stand, hinsichtlich der Frage der Anerkennung der Laagsteine. Viele Schreiben gingen nun noch zwischen den beiden Regierungen hin und her, in denen sich die Kommissionen gegenseitig beschimpfen. Bis schließlich das Schreiben von 21.12.1715 diesen alten Streit endgültig begrub. Der Gasthof stand somit auf Weimarischen Boden. Das wurde von Altenburg und Eisenberg anerkannt.

Inzwischen hatte der Wirt Clostermann seinen Bau weiter fortgeführt. Doch der Bau machte ihm Sorgen. Dies geht aus einem Gesuch vom 12.03.1715 hervor. Clostermann bat in diesem Gesuch, welches er an den Herzog in Weimar richtete, ihm 1 Schock Baustämme zuzuweisen, die er nach und nach bezahlen wollte. Er hat, wie er schrieb, den Gasthof so weit aufgebaut, dass er wohl „notdürftig darin wohnen und herbegren könne“ aber das rechte Wohnhaus habe er bis Dato noch nicht fertigen können „vollends zustande zu bringen, und das Wohnhaus mit zu einen Gasthofe gehörigen Gelegenheiten von Grund auf auszuführen. Das Jetzige auf nur Interim gebrauchte Wohnhaus hergegen zu Ställen und andern nötigen Bequemlichkeiten zu aptieren, was zu sehr großen Lasten erfordert werden, gleichwohl aber vorhandene Bau notwendig geschehen muss. Weil ich nun nicht allein bei dem Niedermyhlauschen Schlossbau große Einbuße erlitten, sondern der neulichste ungemein starke Sturmwind den Stall ganz und gar und das jetzige Wohnhaus zur Hälfte dergestalt abgedecket, und dass an dem Stalle kein Gesparr ganz geblieben und die Latten überall zu Bruch, welche Reparatur mir sehr geschadet hat.“

Aus diesem Bittgesuch geht hervor, dass ein Wohnhaus und auch Stallgebäude schon bestanden. Clostermann wollte aber einen noch größeren Gasthof erbauen, der besser den Erfordernissen der Zeit entsprach. Er nannte dies das Wohnhaus zur rechten Seite, also das Gasthofsgebäude, wie es heute noch steht. Er schien sich aber nicht allein durch sein Gastwirtsgewerbe zu ernähren, sondern seinen alten Zimmermannsberuf auch weiter auszuüben, was daraus hervorgeht, dass er bei eine Schlossbau Verluste erlitten hatte.

Dieses Bittgesuch wurde dem Amt Bürgel zur Stellungnahme übermittel. Aus den Akten ist eine Entscheidung nicht ersichtlich. Es ist aber davon auszugehen, dass Clostermann die erbetenen Baustämme erhalten hat, um seinen Gasthof noch fertigzustellen.

 

4. Geplante weitere Bauten am Teufelsee

 

Die Regierung in Weimar wollte, dass am Teufelsee ein richtiges Dorf entstehen sollte. Dies ist allerdings, wie wir heute wissen, nicht in Erfüllung gegangen. Am 22.10.1714 schrieb der Herzog Wilhelm Ernst von seinem Schloss Wilhelmsburg in Weimar. Er forderte den Amtmann in Bürgel auf, allen, die sich melden und sich am Teufelsee anbauen wollten, besonders förderlich zu sein. Der erste Interessent, welcher sich als Baulustiger meldet, war der älteste Sohn des Wirtes Hans Clostermann. Dieser schrieb am 20.09.1717 an den Herzog und bat, ihm ein Stück Land neben seines Vaters Gasthof zu geben, worauf er ein Häuslein bauen wollte. Außerdem bat er ihm ein „Stückchen Feld, da man etwa vier Jenaische Scheffel darauf säen und ein Pflanzgärtchen daraus machen, könnte, um billigen Zins allhier anzuweisen und auch nach dero hochfürstlicher Milde mit etwas Bauholz gnädigst versehen zu lassen, weil er noch vor Winters aufbauen wolle.“

Es ging allerdings mit der Baugenehmigung nicht so schnell, wie es Michael Clostermann gerne gesehen hätte. Erst am 11.03.1718 erging vom Herzog Wilhelm Ernst ein Schreiben an den Amtmann in Bürgel. Darin hieß es, dass der Amtmann dem Hans Michael Clostermann einen Platz anweisen solle zum Bau eines Wohnhauses, sowie 3 jenaische Acker Feld zumessen und versteinen  soll. Außerdem sollen ihm zehn anderthalb und dreißig einstämmige Baumstämme verabfolgt werden. Diese Baustämme wolle der Herzog ihm verehren. Das neu erbaute Haus soll drei Jahre lang zins- und steuerfrei sowie einquartierungsfrei sein. Nach den zinsfreien Jahren sollten 10 Groschen und 6 Pfennig Zinsen vom Haus und 5 Groschen und 3 Pfennig von jedem jenaischen Acker Zinsen ins Amt Bürgel gezahlt werden. Daneben ist das Lehngeld beim Wechsel des Grundstückseigentümers zu zahlen.

Am 09.03.1718, also kurz vor der eben dargestellten Entscheidung, hatte sich Hans Michael Clostermann erneut an den Herzog gewandt und sei Gesuch vom 20.09.1717 in Erinnerung gebracht. Er führte darin aus, dass sein Beispiel auch Andere noch veranlassen würde, am Teufelsee zu bauen, sodass dann dort einmal ein kleines Dorf entstehen könnte.

Hans Michael Clostermann hatte sich sein Wohnhaus tatsächlich neben dem Gasthof seines Vaters ge­baut. Das geht aus einer Taxation[16] aus dem Jahre 1729 hervor. Darin hieß es, dass sein Wohnhaus 12 ElIen lang und 10 Ellen breit sei, dazu gehörte eine Scheune mit Stallung und ein Schweinestall. Der Wert dieser Baulichkeiten wurde 1729 auf 77 Gulden 16 Groschen und 6 Pfennig geschätzt. Während das gesamte Anwesen seines Vaters mit 296 Gulden 20 Groschen und 6 Pfennig geschätzt wurde. Seine Grundstücke wurden bei dieser „Taxation“ auf 174 Gulden geschätzt, während die Grundstücke seines Vaters mit 285 Gulden Wert eingesetzt waren.

Das ihm beim Bau des Wohnhauses zugewiesene Grundstück wollte Michael Clostermann noch erweitern, deshalb schrieb er am 26.07.1727 an den Herzog und bat „ihm noch ein kleines ledig Flecklein, wie inliegender Abriss (unten) und zwar … zeiget, lieget, welches ich nun schon 10 Jahre dannen und wannen genutzet meist aber durch den Hirten aus Serba abgehütet worden. Nach dem aber,weil  dieser halben mein weniges Feld und Wiesen nicht verschlissen kann, solcher großen Schaden vom Wilde, Vieh und denen Fuhrleuten jährlich empfinden muss, anzuweisen.“

 

Er wollte dort eine Schwemme[17] zur Erhaltung derer Gebäude vor Feuersgefahren und zur Tränkung derer Pferde anlegen. Das erwähnte Grundstück liegt am Weg nach Bobeck, dieser ist in der Skizze oben rechts eingetragen.

Zwischen dem Wirt Hans Clostermann, dem Pächter Prüfer, seinem ältesten Sohn Hans Michael Clostermann sowie dem jüngsten Sohn Hans Heinrich Clostermann scheinen sich mit den Jahren gewisse Rei­bereien und Streitigkeiten ergeben zu haben. Dies geht aus einer Niederschrift des Landrichters Schwabe vom 21.04.1727 hervor. Bei Fertig­ung dieser Niederschrift waren auch die beiden Gerichtsschöffen Jere­mias Büchner und Daniel Schlag anwesend. In der Niederschrift wurden nachfolgende acht Streitpunkte erwähnt:

1.     Prüfers Frau hat den „Stuben und Hauskehricht“ an Hans Clostermann Stallschwelle geschüttet, welches „cansiret, dass von dem vom Dache
      herunterfallenden Regen die Schwelle angegangen und verfault.

2.     Der Sohn Michael und der Pächter haben hinter dem Haus einen Graben ausgeworfen, damit das Regenwasser auf ihre Felder fließt und
      nicht in den Teich des Wirtes.

3.     Der Vater verbietet dem Sohn deshalb das Wasserholen in dem ausgemauerten Brunnen und er will nun dafür 4 Groschen haben, da er selbst
     für den Brunnen 8 Groschen Zinsen zahlen müsse.

4.     Der Sohn solle in seinem Acker am weimarischen Dickicht zwei Schritte zu weit hinaus in das Feld seines Vaters geackert haben.
5.     Wird behauptet, dass die Laagsteine versetzt worden seien. Dies wird sofort berichtigt und neue Steine gesetzt.
6.     Der Sohn habe sein Feld, welches er vom Vater erhalten habe, noch nicht bezahlt. Trotzdem habe er schon einen Zaun herumgesetzt und
     dadurch den Eltern den Kirchweg verbaut.

7.     Der Sohn schulde dem Vater noch 50 Gulden Baukosten für das nunmehr alte „durchsichtige“ Häuschen und der Vater sei keineswegs
     damit einverstanden, dass ein neues Haus gebaut würde.

8.     Auch der Pächter Prüfer dürfe kein Haus bauen, da er dem Wirt die Fuhrleute abspenstig mache und nach Klengel oder anderswohin weise.
     Auch wolle der alte Wirt den Pächter Prüfer nicht mehr dulden.

Bei der Verhandlung mit dem Landrichter kam über die Streitpunkte kein Vergleich zu Stande, da „der Sohn sein Gütchen um gleichen Pacht nicht überlassen will.“ Es sollte vielmehr das Gericht entscheiden. Es ist aber anscheinend zu keinem Gerichtsentscheid gekommen, denn ein Jahr später befand sich der Pächter Prüfer noch immer auf dem Gut. Am 05.07.1728 reicht Prüfer ein Gesuch ein an den Herzog und bittet ihm einen Bauplatz an Teufelsee zuzuweisen sowie Feld und Baustämme, da er sich dort anbauen wolle. Dieses Gesuch wurde dann allerdings vom Herzog am 04.08.1728 abgelehnt. Dies, obwohl wenige Jahre vorher, nämlich am 22.06.1720 der Amtmann von Bürgel noch den Standpunkt vertrat, dass es gut wäre, wenn dort am Teufelsee ein Dorf entstehen würde und nicht nur eine gefährliche und verdächtige Schenke.

Zu diesem harten Urteil war der Amtmann vielleicht auch deshalb gekommen, weil ihm der Wirt des Gasthofes am Teufelsee recht oft Schwierigkeiten machte. Der Wirt handele sehr oft recht eigenmächtig in vielen Dingen, auch zahle er keine Zinsen, obwohl die Freijahre für die Zinsen abgelaufen waren. In mehreren Gesuchen wandte sich Clostermann an den Herzog und bat um Erlass derselben, da er nicht zahlen könne. Dies wurde von dem Amtmann immer sehr energisch abgelehnt. Ebenso eine Reihe anderer Beschwerden, die der Wirt über das Amt an den Herzog herangetragen hatte. Das Verhältnis zwischen dem Wirt und dem Amt in Bürgel scheint denkbar schlecht gewesen zu sein, sodass es wegen der Nichtzahlung der Zinsen und anderer Abgaben schließlich zu den härtesten Maßnahmen des Amtes kam, wie im Folgenden geschildert.

 

5. DieTaxtion des gesamten Anwesens

 

Der Wirt Hans Clostermann hat 1727 das gesamte Anwesen an seinen Sohn Hans Heinrich Clostermann für 800 Gulden verkauft. Dieser hat sich nun auf dem Anwesen auch ein Wohnhaus im Jahre 1728 gebaut und wiederum 500 Gulden, wie er ausführt, in den Gasthof hineingesteckt und denselben „in gute Verbesserung gebracht.“

Das Verhältnis zum Amt Bürgel und der Regierung in Weimar schien immer schlechter geworden zu sein. Auch war der Wirt verschuldet. Es wurde deshalb am 18.03.1729 der Gasthof zum freihändigen[18] Verkauf ausgeschrieben. Es erging das folgende Schreiben:

"Nachdem Ernst August, Herzog zu Sachsen an fürstliche Kammer allhier Befehl erteilet, einen andern vermögenden Wirt zum also genannten Teufelsee, als der bisherige Besitzer des aldortigen Gasthofs und Zugehörungen ist, auszumachen, welcher jenen, auskaufen und den Gasthof mit zugehörigen Scheunen und Stallungen nach höchstgedachter ihrer hochfürstlichen Durchlaucht regulierten Plain erbauen kön­nte, zu welchen Behuf derselbe einiges Bauholz unentgeltlich anweisen und abgeben zu lassen, auch etliche Freijahre ratione derer Zinsen und Steuern aus Gnaden zu verwilligen gemeint seind.“

Da sich in der Folge niemand gemeldet hatte, sollte der Oberamtmann Basilius Edler von Gleichenstein in Bürgel durch öffentlichen Anschlag dieses Schreiben bekannt geben und die sich Meldenden an die Kammer nach Weimar verweisen. Das Schreiben vom 18.03.1729 wurde auch dem Wirt vom Gasthof „Zum Teufelsee“ Hans Heinrich Clostermann im Original vorgelegt worden.

Das Amt Bürgel leitete nun die Versteigerung des Gasthofes ein und versucht einen anderen Wirt zu finden. Es erging deshalb an 30.03.1729 ein Schreiben, worin es hieß, dass

„wegen Hans Clostermann und dessen Sohnes Hans Heinrich auf dem neuen Gasthofe bisherige ungehorsamen Ausbleiben ist re­solviret, dass nunmero der Gasthof besser angebauet und nach dem copeyl. Anschlusse ein anderer vermögenderen Wirt überlassen werden soll.“

Dieses Schreiben wurde öffentlich ausgehängt

Ø  am fürstlichen Amtshaus in Bürgel,
Ø  an der Bobecker Kirchentür,
Ø  am Eisenberger Kreisamt und
Ø  in Jena.

Es scheint sich aber niemand gefunden zu haben, denn am 30.07.1729 erging das folgende Schreiben des Herzogs, worin er die Taxation des gesamten Anwesens wie folgt fordert:

„Ihr wollet durch etliche Gerichtspersonen, denen auch ein Maurer und ein Zimmermann zuzuordnen, sodann Haus und Güterlein, jedes Stück besonders besichtigen und dergestalt taxieren und anschlagen lassen, wie sie es auf Erfordern eidlich zu bestärken vermögen. Worauf ihr an Amtsgerichtsstelle derer selben Aussagen anzunehmen, pflichtmäßig registrieren zu lassen und anhero neben euer untertänigsten Berichte einzuschicken habet.“

Bereits am 08.08.1729 fand die Taxation des Anwesen statt. Dabei wurde dem Wirt auch gleichzeitig das Schreiben vorn 30.07.1729 eröffnet. Die bestimmten Taxatoren waren:

Ø  der Maurer Veit Tondorf,
Ø  der Zimmermann Elias Berthel sowie
Ø  Meister Gottfried Fickler (beide aus Waldeck). Außerdem waren noch anwesend
Ø  der Oberamtmann von Bürgel Basilius Edler von Gleichenstein,
Ø  der Landrichter Christian Schwabe,
Ø  die Gerichtsschöffen Jeremias Büchner und Daniel Schlag.

Es wurde nun eine genaue Aufstellung aller Gebäude angefertigt, aus welcher die Größe der einzelnen Gebäude ersichtlich war, ebenso ihr baulicher Zustand und der Wert, den die Taxatoren angesetzt hatten. Es waren vorhanden an Baulichkeiten:

a.     Das am Heerwege aufgerichtete Haus.
b.    Der daran anstoßende Stall.
c.     Ein Stück Mauer am neuen Gebäude.
d.    Das steinerne Hoftor.
e.     Das alte durchsichtige Schankhaus mit Stallungen.
f.     Die daran stehende Scheune.
g.    Die doppelte Schweinekoben im Hof und der Brunnen im Hof.

Anschließend wurden auch die dem ältesten Sohn Hans Clostermann gehörigen Baulichkeiten bewertet. Es sind dies:

a.     Das neue Haus.
b.    Die dazu gehörige Scheune und Stallung.
c.     Der Schweinestall.

 
Zustandsskizze von 1728
 

Das Ergebnis der Begutachtung wurde in allen Einzelheiten erfasst und auf vier Seiten protokolliert. Dies soll hier nicht wiedergegeben werden.Der Wert aller Baulichkeiten wurde von den Taxatoren mit 374 Gulden und 16 Groschen ermittelt. Dabei erwähnen Maurer und Zimmermann noch, wenn dieselben nicht weggerissen werden sollten, „sie wohl ein höheres zu destimiren wären.“
Weil es an diesen ersten Taxtag zu spät wurde, auch noch die Felder zu besichtigen, wurde dies auf einen späteren Termin verschoben. Diese wurden dann später auch taxiert. Als Wert wird ermittelt:

285 Gulden für die Felder und Gärten von Hans Heinrich Clostermann
174 Gulden für die Felder und Gärten von Hans Michael Clostermann
458 zusammen.

Das gesamte Anwesen wurde damit mit rund 833 Gulden bewertet. Der Teufelsee ist von Clostermann durch mehrjährige Arbeit zugeschüttet worden, aber trotzdem befindet sich nach der Straße zu noch ein Zipfel, welcher nicht ausgemessen werden konnte „des tiefen Sumpfes halber.“ Mit der Bewertung des zugeschütteten Teufelsee war Clostermann nicht einverstanden, da sie nach seiner Ansieht zu niedrig sei. Ebenfalls das Herbergsrecht seines Vaters wollte er höher „bewertet wissen“. Dem stimmt auch der Oberamtmann von Bürgel zu, denn er berichtete später am 18.08. an den Herzog, dass das Anwesen des Hans Michael Clostermann mit 251 Gulden 16 Groschen und 6 Pfennig angesetzt sei, es aber auch noch etwas höher angesetzt werden könnte. Als Schlusswert berichtet er:

„Güter auf dem Teufelsee außer der Gast- und Herbergsgerechtigkeit 823 Gulden 16 Groschen. Dabei will er aber noch erwähnen, dass die Güter am 30.04.1727 vom Vater auf den Sohn für 800 Gulden übergegangen sind, wovon allerdings die Hälfte dem Vater noch vorbehalten blieben.

Interessant ist dann, dass auch die Kosten der Taxierung bzw. die Tagegelder und Zehrkosten der Taxatoren aus dem Aktenstück ersichtlich sind. Der Landrichter berechnet die Tagegelder wie folgt:

"10 Groschen und 6 Pfennig für sich selbst und für die beiden Gerichtsschöffen je Tag. Die Handwerker, Mauer und Zimmermänner erhalten jeder pro Tag 4 Groschen und der Amtsdiener 5 Groschen und 3 Pfennig. Verzehrt haben sie für 8 Groschen. Der Landrichter hatte 3 Gulden 10 Groschen angefordert. Dies erkennt der Oberamtmann nicht an und bewilligt nur 2 Gulden und 6 Groschen."

Die Gutachten wurden unterschrieben von:

1.     Basilius Edler von Gleichenstein
2.     Christian Schwabe, Landrichter
3.     Jeremias Büchner, Gerichtsschöffe, 75 Jahre alt
4.     Daniel Schlag, 43 Jahre alt
5.     Veit Tondorf, Amts Maurer
6.     Elias Berthel, Zimmermann, 67 Jahre alt
7.     Gottfried Fickler, Taxator, 47 Jahre alt.

Mit den Taxatoren war auch der Landrichter Christian Schwabe am 08.08.1729 auf dem Gasthof erschienen. Neben seiner Eigenschaft als Taxator der Güter hatte er aber noch eine andere Amtshandlung vorzunehmen, wie aus einer Niederschrift vom gleichen Tage hervorgeht. Dort heißt es:

„Auf eingelaufene Beschwerden, wie der derzeitige Gastwirt allhier Hans Heinrich Clostermann, kein richtiges Schenkmaß gäbe, habe dato durch den Amtsdiener, nachdem jener gar kein Maß gehabt, dessen Krüge durch ein richtiges mit anhero genommenes überschlagen lassen, und befunden, dass teils Krüge zu groß teils zu klein. Dieweil nun der Wirt denen Töpfern die Schuld beigemessen, ist Amtswegen ihm anbefohlen, ohne Verzug ein richtiges Schenkgefäß an Kanne und Nössel anzuschaffen. Dem er auch gehorsamst nachzuleben, promittiret.“

Der Gastwirt Hans Heinrich Clostermann schien nun wieder einige Jahre in Ruhe gelebt zu haben, denn zwischen der Taxation und der tatsächlichen Versteigerung im Jahre 1734 sind keine weiteren Aktenunterlagen gefunden worden. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass die Behörden nicht weiterhin auf die Zahlung ihrer Rückstände an Zinsen, Abgaben und Tranksteuer gedrängt hätten.

 
6.     Die Versteigerung des Gasthofes
 

In den Akten über den Gasthof „Zum Teufelsee“ ist in Jahre 1733 als erstes erstes Blatt der folgende Auszug eingeheftet:

„Extract eines hochfürstlichen Befehls, wie solcher bei denen Commissionsaktis in Sachen derer beiden Gerichtsschöffen, Jeremiä Büchners und Daniel Schlags contra den Förster zu Waldeck Friedemann Adrian Schlegvoigt befindlich.

pp[19]

Im übrigen habt ihr den Gasthof zum Teufelsee ohne weitere Vorstellung zu verkaufen und solchen dem höchsten Licitator[20] zuzuschlagen.
Weimar den 16.03.1733“

Diesem Befehl entsprechend wird nun der Gasthof mit dem folgenden Schreiben öffentlich zum Verkauf angeboten:

"Subhastations-Patent[21]  … Als wird angeregter Gasthof zum Teufelsee mit allem Zubehör hierdurch öffentlich subhastiret und dergestalt feilgeboten, dass daferner einer oder der andere vorhanden, den mehrgedachten Gasthof zum Teufelsee an sich zu kaufen gesonnen, selbiger sich bei hiesigen fürstlichem Amte binnen 6 Wochen melden und des Kaufs halber ferneren Bescheids gewärtig sein möge. Urkundlich ist dieses Subhastations -Patent unter dem fürstlichen Amtssiegel sowohl als meiner des da­sigen Beamtens eigenhändiger Subscription ausgefertigt worden.

Thalbürgel den 27.04.1733 gezeichnet Hochhausen“

Diese öffentliche Aufforderung zum Verkauf des Gasthofes wurde drei Mal auf dem Wochenmarkt in Bürgel ausgerufen, wie aus dem nachfolgenden Aktenvermerk hervorgeht:

„Acta Amtshaus Bürgel den 27.04.1733. Also hat man den Amtsdiener Hans Michael Francken anbefohlen den Gasthof zum Teufelsee mit allem Zubehör auf dem Wochenmarkt zu Bürgel mit diesen Formalien:

Der Gasthof zum Teufelsee mit allem Zubehör wird hiermit öffentlich ausgerufen und feilgeboten. Wer nun Lust hat, solchen an sich zu kaufen, der kann sich bei dem fürstlichen Amt Bürgel binnen 6 Wochen melden, und des Kaufs halber ferneren Unterrichts daselbst gegenwärtig sein.

dreimal von 14 Tagen zu 14 Tagen auszurufen und den 04.05.1733 a.c. den Anfang damit zu machen.

So nachrichtlich anhero registriert worden ut supra Hochausen“

Am gleichen Tag, nachdem anscheinend erstmalig auf dem Wochenmarkt dieses Verkaufsangebot verlesen worden ist, schrieb der Wirt Hans Heinrich Clostermann an das Amt Bürgel und verlangt, dass erneut an den Landesfürsten berichtet werden soll, dass er keine Schulden habe, sondern sein Vater und deshalb das Reskript[22]  vom 01.08.1731 nicht auf ihn zutreffe. Ein Schreiben des Amtes Bürgel wurde aber anscheinend an den Herzog Ernst August nicht gefertigt. Wenigstens ist aus den Akten ein solcher nicht ersichtlich.

Am 21.05.1733 meldet sich der erste Kauflustige im Amtshaus in Bürgel. Es war Elias Viereckel, Nachbar und Einwohner aus Aubitz. Er bot 800 Gulden und wollte 400 Gulden sofort bar bezahlen und die restlichen 400 Gulden mit jährlich 50 Gulden abzahlen.

Der Wirt Hans Heinrich Clostermann versuchte nun erneut durch ein Schreiben vom 29.05.1733 die Versteigerung zu verhindern, indem er gegen diese sich verwahrt und protestiert. Er schreibt u.a.:

"Ob ich wohl nicht vermute, dass sich ein so unbedachtsamer Mensch finden sollte, der die Hand nach meinen bischen Armut ausstrecken und solches wieder meinen Willen und zu seinem und Schaden an sich bringen resolvieren könnte, so sieht man doch wohl wie es heute zutage öfters zu gehen pfleget."

Inzwischen wird am 11.07.1733 das Angebot des Elias Viereckel über 800 Gulden für den Gasthof öffentlich bekannt gegeben, und zwar wiederum durch den Amtsdiener durch Ausrufen auf dem Markt in Bügel aller 14 Tage.

Wenige Tage später, und zwar am 15.06.1733 erschien der zweite Bieter Hans Jörge Zeutschel, Nachbar und Einwohner aus Friessnitz unweit Naumburg im Amt Bürgel und bot auf den Gasthof 825 Gulden. Er wollte die Hälfte Martini 1733 und die andere Hälfte dann 1734 zahlen. Auch dieses Angebot wurde durch den Amtsdiener dreimal auf dem Markt, in Abstand von je 14 Tagen ausgerufen.

Anscheinend hatte sich zunächst wenigstens weiter kein Bieter gemeldet. Deshalb wird am 07.10.1733 der letztere Bieter Zeutschel aufgefordert am 02.11.1733 zum Amt Bürgel zu kommen, da an diesem Tag der Zuschlag erfolgen soll. Auch dem Wirt Hans Heinrich Clostermann wurde dies mitgeteilt.

Am 15.10.1733 macht nun der Wirt nochmals einen Versuch, sein Anwesen zu retten, indem er an das Amt Bürgel schrieb:

„… es ist bekannt, dass ich bereits Anno 1727 meines Vaters Hans Clostermann Gasthof allhier vor 800 Gulden Erb- und eigentümlich erkauft, auch darauf Anno 1728 ein Wohnhaus gebauet, und auch dann 500 Gulden hineingestecket und also besagten Gasthof in guter Besserung gebracht.“

Er fährt dann fort, die Schulden an Erbzinsen, Holzgeldern und anderen beträfen seinen Vater‚ aber nicht ihn, er habe nur 40 Gulden Schulden, die er von einem „gewissen“ Manne geborgt habe. Außerdem möchte mit seinem Vater auch noch genaue Abrechnung vorgenommen werden.

Mit dem gewissen Manne, dessen Namen er in diesem Schreiben verschwieg, war Elias Vireckel aus Aubitz gemeint - sein Schwiegervater - der ihm 100 Gulden geborgt hatte und dafür 6 % Zinsen verlangt. Daher wohl auch das erste Angebot für den freihändigen Kauf des Gasthofes.

Am 23.10.1733 schrieb Hans Michael Clostermann, der älteste Sohn des alten Wirtes an das Amt in Bürgel und an den Herzog. Michael Clostermann war zur Zeit Pächter der Günthersmühle bei Eisenberg. Er wollte in das Angebot des Gastwirts Zeutschel eintreten, und bat, ihm den Zuschlag zu geben, da, wie er schrieb:

" … ich nächst bei dem Gasthofe ein Haus besitze, dass mir vermöge des mir zukommenden Näherrechts[23] zusteht."

Er verlangt sein Näherrecht und beantragt den Termin auszusetzen, bis die Entscheidung darüber vom Herzog Ernst August in Weimar erfolgt sei. Diese Entscheidung ließ nicht lange auf sich warten. Bereits an 28.10.1733 erhielt der Amtmann in Bürgel die beiden Schreiben der Brüder Clostermann mit der Aufforderung dieselben zu prüfen und den Termin auszusetzen. Dies geschah dann auch am 31.10.1733. Jetzt wurde Hans Jörge Zeutschel, Wirt in Friesnitz mitgeteilt‚ dass der Termin am 02.11.1733 nicht stattfinden könne, da sowohl der Wirt Hans Heinrich Clostermann als auch der Müller Hans Michael Clostermann aus der Günthersmühle bei Eisenberg dagegen beim Herzog protestiert hätten.

Hans Michael Clostermann hatte am 23.10.1733 an den Herzog das folgende geschrieben:

" … dass mir als des itzigen Besitzers leiblicher Bruder deshalb das Näherrecht und ein Vorzug vor einem Fremden zu komme, zumal sein Vater sein ganzes Vermögen zu Erbauen und Etablierung desselben und Zubehörungen aufgewendet, das es folglich ein großer Schaden vor mich und meine Geschwister sein würde, wenn derselbe vor so ein geringes Kaufpreis von 825 Gulden an einen Fremden erIangen sollte. Besitze ich ein Haus nebst dazugehörigen Felde nächst bei dem Gasthofe und diesen Feldern, dass mir also auch ... ein Näherrecht vor einem Fremden zukommt. Bin ich erbötig eben dieselben Bedingungen, zu welcher sich der angegebene Käufer Zeutschel anheischig gemacht, in allen Stücken zu prostiren.“

Diesem Schreiben lagen zwei Gutachten bei. Eins vom Amtsschulzen in Klosterlausnitz und das folgende des Obermeisters der Zimmerer.

„Nachdem vor uns der Zeit Ober- und anderen Meister wir auch Beisitzer des löblichen Zimmerhandwerks in Klosterlausnitz erschienen, Meister Hans Clostermann, unsers Handwerks ehrlicher Mitgenosse, wohnhaft in Neuen Gasthof und geziemend vorgebracht, wie er ein Attesthat seiner Aufführung und Verhaltens halber, so lange er in Klosterlausnitz gewohnt, benötigte, worum er diesfalls E.E. Handwerk ersuchte. Weil wir dann dies sein Suchen vor billig erachtet, haben wir ihme dieses nicht abschlagen können, und bezeugen kraft dieses, dass gedachter Meister Hans Clostermann sich von seiner Lehrzeit an bis hierher, fast in die 40 Jahre lang bei E.E. Handwerk allhier ehrbar, christlich und fromm verhalten, und allezeit einen verträglich guten Wandel geführet, dass wir jederzeit garwohl mit ihme zufrieden gewesen und dahero alles Gute nachzusagen Ursache haben. Urkundlich haben wir dieses Attestatum besagtem Clostermann auf sein ziemendes Ansuchen willig ausgestellt und ausgehändigt, und mit des Handwerks Siegel, jedoch uns und dem ganzen Handwerk ohne Schaden und Nachteil wissentlich bekräftigt. Klosterlausnitz den 24.10.1733 L.S. Obermeister und Beisitzer des Zimmerhandwerks“

Von der Gemeinde erhält er das folgende Gutachten:

„Wir Endenunterschriebene bekennen und atestiren hiermit gegen männiglich denen es zu erweisen nötig, dass sich Meister Hans Clostermann Zimmermeister allhier, die Zeit seines Hierseins etl. 40 Jahre als ein ehrlicher Zimmermeister und Nachbar aufgeführet‚ währender Zeit 3 Häuser nebst Feld erbaut und auch wieder verkauft, dass wir also nichts unziemendes von ihm zu sagen wissen, solches haben wir auf gebührendes Ansuchen glaubwürdig bezeugen sollen. So geschehen Klosterlausnitz den 26.10.1753. gezeichnet Andreas Früscher, Amtsschulze; Johann Francke, Gerichtsschöffe,

Gottfried Pressler, als in ganzen Gemeinde“

Aufgrund seines Gesuches und der Gutachten schrieb am 02.11.1733 das Amt Bürgel an Hans Michael Clostermann, dass er am 06.11.1733 im Amt erscheinen solle, wegen des an den Herzog zu erstattenden Berichts. Außerdem solle er die spezifizierten Gebühren von 2 Gulden und 7 Groschen erlegen. Diese setzten sich zusammen aus den verschiedensten Schreibgebühren und Botenlöhnen, die bisher in der Sache der Versteigerung entstanden waren.

Am 06.11.1733 macht nun das Amt mit dem pünktlich erschienen Hans Michael Clostermann eine Niederschrift. Darin hieß es, dass Clostermann bereit ist „wenn er solchen erlangen sollte, das Nötige zu bauen und in guten Zustand zu bringen, wollte er, Clostermann weiln er die gepachtete Günthersmühle noch drei Jahre behalten müsse und auf den Teufelsee nicht sofort ziehen könnte, den Gasthof einstweilen mit einem tüchtigen Pächter besetzen, und wäre er nicht gesinnt seinen Bruder, als den jetzigen Besitzer, Schwester und Schwager auf dem Gasthof zu leiden, sondern diese von dar völlig wegschaffen, den Vater und Mutter aber wollte er in das ihm, Hans Michael Clostermann, gehörige und außer dem Gasthof stehende Haus setzen, damit selbige nun auf die Zeit Lebens die Herberge haben möchten.“

Am 6.11.1733 berichtet nun das Amt nach Weimar: Hans Heinrich Clostermann habe die Wirtschaft bisher schlecht geführt, gegen seinen   Bruder Hans Michael aber sei keine Beschwerde angebracht worden, wie auch selbiger von ganz anderer Art sei als sein Bruder bzw. sein Vater sei. Es sei deshalb nicht unbillig, eine Änderung zugunsten von   Hans Michael Clostermann am Teufelsee zu treffen. Eine Entscheidung fiel am 11.11.1733 zugunsten von Hans Michael Clostermann.

Es wird nun ein neuer Termin auf den 02.12.1733 anberaumt, zu dem der zweite Bieter Zeutschel und Michael Clostermann geladen wurden. In diesem Termin wollte zwar Zeutschel zunächst nicht zurücktreten, aber schließlich erhielt Hans Michael Clostermann das Näherrecht zugesprochen, nachdem er erneut alles wiederholt hat, was er früher schon versprochen hatte.

Dieser Verkauf des Gasthofes wird nun dem Wirt Hans Heinrich Clostermann am 12.12.1733 mitgeteilt mit dem Zusatz, dass er am 04.01.1734 an Amtsstelle erscheinen soll wegen der Räumung des Gasthofes. Seinem Bruder Michael wird ebenfalls dieser Termin genannt mit dem Zusatz, dass er die Hälfte der Kaufsumme nämlich 412 Gulden 10 Groschen und 6 Pfennig beim Amt hinterlegen solle und darauf die Adjudikation[24]  des Gasthofes mit Zubehör abzuwarten habe.

Hans Heinrich Clostermann lies auch jetzt noch keine Ruhe. Er schreibt am 17.12.1733 erneut an das Amt und protestiert gegen den Verkauf des Gasthofes an seinen Bruder, u.a. wie folgt:

" … dass ich bereits 1727 meines Vaters Gasthof allhier vor 800 Gulden erb- und eigentümlich erkauft, auch darauf anno 1728 ein Wohnhaus gebaut und auf den 600 Gulden mit Baukosten samtdem Lohngelde und Schreibgebühren hinein gesteckt und also mich besagter Gasthof über die 1400 Gulden kostet. … es mir gehöret noch glaubhaft scheint, dass ein Untertan ohne aller Ursache und Anzeige warum er von den Seinigen mit so großen Schaden vertrieben wird, sintemal mich der Gasthof wenigstens 1400 Gulden kostet und nunmehr vor 825 Gulden hingegeben werden soll. Mithin ich aber beinahe 600 Gulden einbüßen müsste, dass, so mein armes unerzogenes Kind, welches gleichfalls darunter leidet und den Vater unverschuldeter Weise an den Bettelstab gebracht sehen müsste.“

Auf diesen wehleidigen Brief erfolgte keine Antwort. Zum Termin 04.01.1734 erhielt Hans Michael Clostermann den „Adjudikationsschein“ und war damit Besitzer des Gasthofes, nachdem er die Hälfte der Kaufsumme bezahlt hatte, und die andere Hälfte Martini 1734 bezahlen wollte. Aus dem Schein ist weiter ersichtlich, dass der Gasthof alljährlich 20 Gulden Erbzinsen zahlen muss und auf die Felder sind 3 Gulden 15 Groschen und 9 Pfennig jährlich Erbzinsen zu zahlen. Zum Termin war Hans Heinrich Clostermann nicht erschienen, wohl aber der alte Clostermann Hans mit seiner Frau Maria. Sie gaben zu Protokoll‚ dass der jüngste Sohn Hans Heinrich beim Kauf seinerzeit nicht viel bezahlt habe und deshalb möchte die jetzt von Hans Michael eingezahlte Hälfte der Kaufsumme nicht ausgezahlt werden, sondern vom Amt zurückbehalten werden, weil erst noch geklärt werden müsse, was eigentlich der jüngste Sohn seinerzeit seinem Vater gezahlt hatte und auch deshalb, weil sich verschiedene Gläubiger gemeldet hatten. Außerdem hatte auch die hochfürstliche Kammer verschiedene Beträge zu fordern. Dem Antrag wurde entsprochen und die Kaufsumme zunächst zurück behalten.

Es folgte dann eine Aufstellung derjenigen Gläubiger, welche sich zu Hans Heinrich Clostermanns Vermögen gemeldete hatten. Es sind hauptsächlich Bierschulden nach Taupadel und Graitzschen

und Nausitz und zwar rund                                                60 Gulden
dann Elias Viereck zu Aubitz, Darleben (+ 6%)                 100 Gulden
Eingebrachtes der verstorbenen Mutter
für das Kind Rosina an den Vormund desselben                165 Gulden
Rückständige Tranksteuer und Zinsen rund                         30 Gulden

Dazu wurde als Beweismittel eine Niederschrift vom 28.12.1728 wegen des Darlehens und vom 13.12.1728 wegen des Eingebrachten herangezogen.

Am 09.01.1734 erschien auf dem Amt der Vormund Gottfried Fickler aus Waldeck und beantragte, dass ihm die genannten 165 Gulden für das Kind Rosina ausgezahlt werden. Nachdem Hans Clostermann dazu sein Einverständnis gegeben hatte, wurde vereinbart, dass die Hälfte sofort und die andere Hälfte mit der nächsten Abschlagszahlung Martini 1734 gezahlt werden sollte.

Es folgen dann noch einige Schreiben von Gläubigern, die ihre Ansprüche geltend machen, so unter anderen auch des Schneidermeister Johann Mattheus Milter aus Hainspitz. Er schrieb:

„Ich habe nicht umhin können, Ihrr Exzellenz klagende zu berichten, dass mir Johann Heinrich Clostermann, vor Arbeit schuldig, als nämlich vor 4 Kleider 2 Gulden 16 Groschen wie auch von einem Paar gestäbten Hosen 16 Groschen, ingleichen von einem scharlachfarbenen Brustlatz mit silbernen Knöpfen und Knopflöchern und einen bleifarbenen Brustlatz mit goldenen Knöpfen und Knopflöchern 16 Groschen, zusammen 4 Gulden zu machen, welche Arbeit vor Jahr gefertigt worden ist und lieget noch sonsten Arbeit vor das kleine Kind bei mir. Welche Arbeit, wenn er mich zahlet gleich fertigen will. Begehret demnach ihrer Exzellenz mein untertänigst und sehr fleißiges Bitten, sie wollen besagtem Johann Heinrich Clostermann auferlegen, die gemachte Arbeit abzuholen lassen und mich bezahlen. Also ich Sie in göttlichen Schutz treulich empfehle und dessen großgünstige Erklärung erwarte. Hainspitz den 04.01.1734."

Damit enden besagte Aktenstücke. Die Anfänge des Gasthofes „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ sind durch das Studium dieser Akten in vielen Punkten aufgehellt worden.

 
7. Die Namen des Gasthofes
 

Ø   „Teufelsee“ – „Zum Teufelsee“.

Ø  „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ – Der Name taucht ab 1787 auf. Zur der Deutung des Namens „Ziegenböcke“ gibt es unterschiedliche Aussagen.:

  • Nach einer sollen an der Straße, in unmittelbarer Nähe des Gasthofes, einige Zeierböcke[25] gestanden haben. Danach soll auch das Gasthaus
    benannt worden sein. Später wandelte sich der Name „Zeierböcke“ in „Ziegenböcke“. Dafür gibt es aber keine Belege.
  • Nach den Ausführungen von Preisleben in seiner schon erwähnten Chronik des Dorfes Bobeck soll der neue Name des Gasthofes erstmalig im Jahre 1787 aufgetaucht sein, als in dem Gasthof die Wirtin Marie Zeunert tätig war.
  • Es ist anzunehmen, dass besagte Zeunert wirkliche graue Ziegenböcke gezüchtet hatte, wie diese im Thüringer Wald zahlreich zu finden waren, während in unserer Gegend nur weise oder schwarz-weisse Ziegen vorherrschten. Sollte es nicht möglich sein, dass die Wirtin die Zucht der grauen Ziegen versucht hat‚ um sie auch in unserer Waldgegend heimisch zu machen.
  • Die andere Deutung steht im Zusammenhang mit dem „Leiermichel“, wobei hier unklar  ist, ob es sich um eine Legende / Sage oder einen wahren Hintergrund handelt.

Ø  „Weimarer Hof“ - Der spätere Wirt und Heimatforscher Schlegel führte an, dass der Name kurzzeitig gegolten haben soll.
     Auch dieser Name taucht in keinen Akten auf, es gibt keine Belege dafür. Es ist anzunehmen, dass es sich hier um einen Lesefehler
     in den alten Akten handelt.

Ø  „Zu den grauen Ziegenböcken“

Ø  „Zu den Ziegenbögen“- In den letzten Jahren wurde nur noch die Kurzform genutzt.

 
8. Bekannte Besitzer und Pächter seit 1713:
 
  • 1713   - 1728          Hans Clostermann (¬ 1668 V 15.12.1745), Erbauer des Gasthofes „Teufelsee“
    1728   - 1733          Hans Heinrich Clostermann, jüngster Sohn des Erbauers, baut neben dem alten durchsichtigen Gasthaus mit seinem Vater
                                           zusammen ein neues
    Gasthaus, Scheune usw. Außerdem entstehen daneben ein Häuslein für  Bruder Hans Heinrich und eins für Bruder
                                           Hans Michael, der Pachtmüller
      in der Günthersmühle (Pfarrmühle) ist.
  • 1733   - 1765          Hans Michael Clostermann sen. (¬ 1692 V ??.01.1765), älteste Sohn des Erbauers
  • 1765   - 1809          Hans Michael Clostermann (¬ 1727 V 03.02.1809), Sohn des vorherigen Wirtes
  • 1733   - 1787          Pächter Johann Andreas Hecke, ab 1770 Johann Gottfried Zeunert senj. (¬ 1725 V 18.10.1781) dann
                                 Johann Gottfried Zeunert (
    ¬ 1751 V 01.06.1786) Eheschließung am 30.05.1781 mit der Susanna Dorothea Delitzscher
                                 (
    ¬ 24.09.1789 V   .  .1793)
  • 1787   - 1793          Marie Zeunert (siehe hier für Ahnenreihe Zeunert)
  • 1793   - 1816          Gottlieb Held (¬1755 V16.01.1806) zweiter Ehemann der Marie Zeunert
  • 1816   - 1814          Johann Heinrich Pflock und Frau Susanne geborene Clostermann (V 18.07.1814)
  • 1814   - 1842          Carl August Pflock, Sohn der vorherigen Wirtsleute
  • 1819   - 1828          Pächter Johann Christian Sander
  • 1828   - 1830          Pächter Johann Friedrich Tröbst
  • 1830   - 1842          Pächter Carl August Schömitz, Großvater des Besitzers bis 1945 Karl Schlegel
  • 1842   - 1864          Eigentümer ab 22.04.1842 Carl August Schömitz
  • 1864   - 1889          Karl August Preller aus der Bockmühle
  • 1889   - 1920          Anna Preller (V 1930) „Bocks Anna“ oder „Anna mit den Silberlöckchen“ und ihr Bruder Richard Preller (V 1919)
  • 1920   - 1945          Karl Friedrich Wilhelm Schlegel
  • 1945   - 1972          Hedwig Göbner, geborene Schlegel,Tochter aus 1. Ehe des Karl Schlegel
                                           Pächter: Karli Schlegel, Sohn des Karl Schlegel.
  • 1972   - 1986          Verkauf an das Kombinat Industrielle Mast (KIM). Geplant war der Ausbau zur Kombinatsleitung. Die Nutzung
                                 der zum Grundstück gehörenden landwirtschaftlichen Flächen, übernahm die LPG Serba - Droschka.
  • 1986   - 1989          Übernahme und massive Umbauten durch den VEB Leipziger Gummiwarenfabrik (ELGUWA) Leipzig, dem neuen Besitzer.
                                 Aus den Ziegenböcken sollte ein Ferienheim mit öffentlicher Gaststätte werden. Ziel der Fertigstellung war 1990.
                                 Durch die Wende kam alles anders, der Betrieb samt Ferienheim wurde "abgewickelt".
  • 1993   - 2013          Familie Lindemann Thalbürgel übernahm den Gasthof und sanierte diesen.
                                           - Im Jahr 2008 wurde ein Holzspielplatz für die kleinen Gäste gebaut.
                                           - 31.12. 2013  Aufgrund gesundheitlicher Probleme, Personalmangel und weiterer,  unverschuldeter Umstände wurde das Restaurant
                                   geschlossen.
    Nunmehr werden nur noch Ferienwohnungen und Übernachtung mit Frühstück werden angeboten.
 

9. Begebenheiten, Anekdoten und Überlieferungen

 

Von 1787- 1793 war Marie Zeunert die Wirtin des Gasthofes. In dieser Zeit soll die Umbenennung in Gasthof „Zu den drei grauen Ziegenböcken“ erfolgt sein. Über sie liegt noch ein Aktenstück vor, welches Freisleben in seiner Chronik des Dorfes Bobeck wie folgt erwähnt:

"Früher scheint es in dem Gasthof etwas ungebunden zugegangen zu sein, denn vom Jahre 1788 lieget ein Aktenstück vor: Akta denun­ciatienes wider Dorotheen Marien Zeunertin, eine ledige Dirne, anklagen wegen Wildfrevels und Holzdiebstahls.“

Im Volksmund wird der Wirtin Marie Zeunert  “Rote Marie” zugesprochen, dass sie ihren Liebsten, den weithin bekannten Wilddieb „Leiermichel“ Unterschlupf gewährte. Wer war der Leiermichel. Sein Name erhielt er, weil er mit Vornamen Michael hieß, ein Familienname ist nicht überliefert. Zu ihm erfahren wir aus dem Jahr 1932 aus einem Artikel von Carl Vetter. Es soll sich um einen aus dem Bayrischen Wald stammenden Burschen gehandelt haben. Er war mit Leidenschaft Wilddieb. Bei seinen Taten erwischt, wurde er zweimal eingesperrt, wobei ihm bei der zweiten längeren Haft die Flucht gelang. Über St. Gangloff kam er letztlich ins Holzland. In das Holzland kam er mit einem Leierkasten und spielte damit zum Tanz auf. Aus dem Vornamen und dem Leierkasten erhielt er durch die Holzländer den Spitznamen „Leiermichel“. Aus den Artikeln von Carl Vetter ist ersichtlich, dass der Wildwart Johannes Schlotter ihm nachgestellt hatte. Bei einer ersten Aktion konnte die Marie Zeunert noch ein „Alibi“ konstruieren, zu dessen Belegbarkeit sie dann die drei grauen Ziegenböcke anschaffte. Bei Nachforschungen durch das Amt gab sie vor, bei ihr sei lediglich ein ein fremder Händler gewesen, um ihr Milchziegen zu verkaufen. Als am nächsten Morgen hätten vor dem Haus drei Ziegenböcke grasten, schimpfte sie laut über den angeblichen Betrüger. Die Leute schmunzelten und nannten den Gasthof seither “Zu den drei grauen Ziegenböcken”.
An einem Morgen im September 1788 soll dann Johann Schlotter den Wilddieb auf frischer Tat gestellt und erschossen haben.

Der Flurname „Das hölzerne Kreuz“ soll auf ein Holzkreuz zurückgehen, das in den 1990er Jahren noch im Klosterlausnitzer Forst zu finden war. Seiner Inschrift zufolge soll das Kreuz die Stelle bezeichnen, an der im September 1788 der Wilddieb Leiermichel erschossen und begraben wurde.

Eine weitere Überlieferung gibt es aus der Zeit von 1864 – 1889, als Karl August Preller aus der Bockmühle, Eigentümer und Gastwirt war. Er tauschte seine Felder mit Sachsen-Weimar und Sachsen-Altenburg. Damit lag der Gasthof dann vollständig in Sachsen-Altenburg.

 

Eisenbergisches Nachrichtsblatt 14.09.1855


Aus dieser Zeit ist diese Anzeige vom März 1883 überliefert.

 
 

Das Stern- und Scheibenschießen war immer ein großes Fest. Die ganze damalige „bessere Welt“ aus den umliegenden Rittergütern, Forstämtern und Schießsport treibende sollen vertreten gewesen sein. Diese Feste fanden mehrfach im Jahr statt und zogen sich über Tage hin.

Der Hof war voller Kutschen und die Ställe voller Pferde. Die letzte Scheibe, die 1877 geschossen wurde, lag bei der Übernahme des Gasthofes durch Karl Schlegel noch über dem ehemaligen Saal.

Von 1889 bis 1920 betrieben Anna Preller (V 1930) „Bocks Anna“ oder „Anna mit den Silberlöckchen“ und ihr Bruder Richard Preller (V 1919) die Gastwirtschaft. Angeblich waren die Herzöge von Altenburg oft zu Gast.

 

Anzeige von Anna Preller

Vor der Gastwirtschaft, ganz links mit der Flasche Anna Preller.
Vor der Gastwirtschaft, ganz links mit der Flasche Anna Preller.

Der Gasthof im Jahr 1920 - Gastwirt 1920 – 1945 Karl F.W. Schlegel (Fleischermeister aus Hermsdorf)
Der Gasthof im Jahr 1920 - Gastwirt 1920 – 1945 Karl F.W. Schlegel (Fleischermeister aus Hermsdorf)

Um 1920 – Hermsdorfer Fuhrleute beim Maibaum holen. Ganz links auf dem Pferd Hermann Martin „Dorls Martin“
Um 1920 – Hermsdorfer Fuhrleute beim Maibaum holen. Ganz links auf dem Pferd Hermann Martin „Dorls Martin“

Der Gasthof um 1925
Der Gasthof um 1925

Der Gasthof um 1932
Der Gasthof um 1932

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1934
Der Gasthof um 1934

Der Gasthof um 1940
Der Gasthof um 1940

Gasthof 1958
Gasthof 1958


Belegschaft aus der Zeit 1945 – 1972 Besitzer Hedwig Göbner, Pächter: Karli Schlegel, Sohn des Karl Schlegel.


1972 verkaufte der letzte Besitzer Hedwig Göbner den Gasthof an die KIM Geflügelhaltung. Er sollte zur Verwaltung des Betriebes umgebaut werden. Die landwirtschaftliche Nutzung, die schon seit dem Bau dazu gehörte, übernahm die LPG Serba- Droschka. Der Gasthof stand von 1972 bis 1986 leer und verkam.
 

Gasthof zwischen 1972 und 1986
Gasthof zwischen 1972 und 1986

Gasthof zwischen 1972 und 1986
Gasthof zwischen 1972 und 1986

Gasthof zwischen 1972 und 1986
Gasthof zwischen 1972 und 1986

 
1986 begannen massive Umbauten durch den ELGUWA Leipzig, den neuen Besitzer. Aus den Ziegenböcken sollte ein Ferienheim mit öffentlicher Gaststätte werden. Ziel der Fertigstellung war 1990. Es kam aber anders…
 

Der Gasthof 1991 nach erfolgter Sanierung durch den VEB ELGUWA Leipzig.
Der Gasthof 1991 nach erfolgter Sanierung durch den VEB ELGUWA Leipzig.

Der Gasthof nach Übernahme durch Familie Lindemann.
Der Gasthof nach Übernahme durch Familie Lindemann.

Aufnahme aus dem Jahr 2014.
Aufnahme aus dem Jahr 2013.

 

 

Quellen:

 1.     Eisenberger Schlossarchiv; Herrschaftssachen Nr. III-11-58, Betreffend: Aufbauung eines neuen Wirtshauses beim Teufelsee, und die diesfalls geschehene Contraction von Sachs. Gothaischen Amte Eisenberg auch deren berechenbaren Gasthöfe betreffend. Anno 1712 bis 1729.
2.     Kammer-Amt Eisenberg Nr.1302, Betreffend: Die von Caspar Büchnern, Müller zu Weißenborn vorhabende Aufbaung einer Schenken bei der sogenannten Roten Pfützen oder sogenannten Teufelsee unweit Hermsdorf. Anno 1713 bis 1715-Cap. XIX, Loc.65 a. Nr. 10.
3.     Eisenberger Schlossarchiv-Herrschaftsachen Nr.III-11-59,  Betreffend: Dem von gnädigster Herrschaft auf dem Teufelsee zu regulierenden Plain und besser anzurichtenden Gasthof daselbst, auch diesfalls anbefohlene Taxierung - Anno 1929 Teufelsee Nr.33.
4.     Eisenberger Schlossarchiv-Herrschaftsachen Nr.III-11-60,  Betreffend:
Die gnädigst anbefohlene Verkaufung des Gasthofes auf dem Teufelsee, Ergangungen vor dem fürstlichem Amt Bürgel Anno 1733 / 34-Teufelsee Nr.40.

5.     Carl Vetter – Redakteur „Bote für den Westkreis“ – mehrere Artikel von 1932
6.     Willy Hädrich V, Regierungsrat a.D. Hermsdorf –Heimatbücherei Band 6 Seiten 65 bis 108 und Band 9 Seite 112 – 117
7.     Karl F.W. Schlegel – Fleischermeister Hermsdorf, Gastwirt 1920 – 1945, Heimatforscher
8.     Sammlungen Heimatverein Bad Klosterlausnitz und www.hermsdorf-regional.de

 

[1] Erbzins = Der rechtsgeschichtliche Begriff Erbzins bezeichnete eine bestimmte jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien. Der Erbzins stellte eine Reallast dar. Er war entweder auf ein mit Eigentumsrecht übertragenes Grundstück gelegt oder gegen Überlassung von Kapital für unbegrenzte Zeit und damit unablösbar als Reallast mit einem Grundstück verbunden und wurde vom jeweiligen Besitzer bezahlt. Güter die mit einem Erbzins belastet waren, nannte man Erbzinsgüter
[2] Rescript = Rückantwort
[3] Leeden =unfruchtbare, unbearbeitete, schwer zugängliche, wüste Flächen in der Flur
[4] Schock = 60 Stück, 1 Schock = 3 Stiegen = 4 Mandel = 5 Dutzend
[5] 2 ½ Schock entsprechen 150 Baumstämme, die weitere Aufschlüsselung ist unklar.
[6] zumal, nachdem, weil
[7] womöglich, möglicherweise, gar, vielleicht
[8] gemeint ist der Kirchenverband Bobeck
[9] Jagden = Flurbereiche im Wald die bejagt wurden
[10] Meile = altes Längenmaß, ursprünglich Leuge, übliche Werte lagen zwischen 2 und 7 km.
[11] Erbschänke oder Erbschenke auch Erbkretzscham (von Kretscham), in Niedersachsen als Erbkrug bezeichnet. Dessen Besitzer sind dann Erbkretzschmar bzw. Erbkrüger, die das Recht hatten, selbst brauen zu dürfen.
[12]Recesse = lat. Auseinandersetzung, Vergleich
[13] Allein die Entfernung beträgt schon 2,65 Meilen (Luftlinie, auf den Straßen über 3 Meilen).
[14] Verlaagung = Vermessung / Laagen = Grenzsteine
[15] Der Schultheiß oder Schuldheiß bezeichnet einen in vielen westgermanischen Rechtsordnungen vorgesehenen Beamten,der Schuld heischt: Er hatte im Auftrag seines Herren (Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer Schuldigkeit anzuhalten, also Abgaben einzuziehen oder für das Beachten anderer Verpflichtungen Sorge zu tragen. Sprachliche Varianten des Schultheißes sind Schulte, Schultes oder Schulze. Der Schultheiß war meist auch Richter der niederen Gerichtsbarkeit.
[16] Taxation = Begutachtung für eine Steuerfestsetzung
[17] Feuerlöschteich
[18] Der freihändige Verkauf findet statt, wenn damit z.B. die Zwangsversteigerung noch umgangen werden kann. Insoweit kann man bei jedem Verkauf, der nicht unter Zwang erfolgt, von einem freihändigen Verkauf reden.
[19] pp = perge perge = und so fort

[20] Bieter

[21] Versteigerungspatent
[22] Antwortschreiben
[23] ist das Anrecht bestimmter nahestehender Personen auf ein Gut für den Fall der Vererbung oder Veräußerung
[24] Adjudikation = rechtliche Zuerkennung
[25] Wegweiser
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