Ferntrauung am 10.08.1940 - von
links: Nicht einmal Urlaub
für die eigene Hochzeit war im 2. Weltkrieg sicher. Dafür wurde
bereits im November 1939 die Ferntrauung eingeführt, bei der der
Soldat symbolisch durch Helm, Dolch und durch ein Foto im Standesamt des
Heimatortes anwesend war (Stahlhelmtrauung). Nicht einmal Telefon oder Funk waren nötig,
den gemeinsamen Willen von Braut und Bräutigam zu erfahren. Es genügte
eine Erklärung des Ehewillens durch den Soldaten vor dem Bataillonskommandeur.
Zur Not konnte sogar eine einfache schriftliche Zustimmung des Soldaten
ausreichen, die Ehe zu schließen. Durch Führererlass vom 06.11.1941 wurde die Möglichkeit geschaffen wurde, eine Braut mit einem gefallenen oder vermissten Wehrmachtsangehörigen zu trauen, „wenn nachweislich die Absicht bestanden habe, die Ehe einzugehen.“ Eine Veröffentlichung dieser Anordnung unterblieb. Sie wurde erst als Änderung des Personenstandsgesetzes am 17.10.1942 amtlich bekanntgegeben. Durch diese Eheschließung post mortem wurde die Frau sozial abgesichert und ein gemeinsames Kind galt nicht als unehelich. |