Das Paß-
und Meldewesen in der Deutschen Demokratischen Republik war ein Bestandteil
des Ministerium des Innern. Alle Aufgaben wurden durch Angehörige
und Zivilangestellte der Deutschen Volkspolizei realisiert. Zum Beispiel
die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfolgte
in den betreffenden Dienststellen der DVP. In dieses System griffen verschiedene
gesetzliche Bestimmungen, deren Durchsetzung das Ziel hatte, eine ständige
Kontrolle über die Bürger auszuüben. Jeder Bürger
der DDR ab dem 14. Lebensjahr hatte einen Personalausweis zu beantragen.
Zusätzlich zu diesen Ausweisen gab es weitere Kontrollmechanismen,
so zum Beispiel die Hausbücher. Jeder Hauseigentümer / -verwalter
war gesetzlich verpflichtet, ein Hausbuch zu führen. Darin wurden
eingetragen:
- ständige
Hausbewohner
- Auszüge
aus dem Haus (Abmeldung auf der Meldestelle und im Hausbuch)
- besuchsweiser
Aufenthalt aus der DDR ab drei Tagen
- besuchsweiser
Aufenthalt aus dem Ausland sofort
Die Hausbücher
wurden in Abständen kontrolliert und abgelichen. |