Berechtigungsschein DDR "Stempelkarte" und der Stempel dazu. |
Berechtigungsschein „volkstümlich“ Stempelkarte – Einlagekärtchen im Führerschein der DDR. Auf der Rückseite wurden von der Verkehrspolizei bis zu vier Stempel für schwerwiegendere Verkehrsverstöße angebracht. Wurde innerhalb der Ablauffrist ein weiterer Stempel angebracht wurde ein Fahrverbot erteilt. Neue Stempeleinträge verlängerten die Gültigkeit alter Stempeleinträge. Zwei Jahre nach dem letzten Stempel konnte eine neue Stempelkarte ausgestellt werden. Je nach Art des Verstoßes konnte das die Ordnungswidrigkeit mit ein, zwei, drei oder vier Stempel „belohnt“ werden. |